Beglaubigung
In der Rechtspraxis ist die Verwendung vieler Dokumente an ihre notarielle Beglaubigung gebunden. Diese Beglaubigungen dienen dazu, die Authentizität eines Dokuments oder die Echtheit einer Unterschrift zu beglaubigen. Als Notar beglaubige ich in solchen Fällen entweder, dass eine Abschrift mit ihrem Originaldokument übereinstimmt, oder dass eine bestimmte Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Beglaubigung keine inhaltliche Überprüfung der Erklärung stattfindet, es sei denn, dies wird ausdrücklich von Ihnen gefordert.
Falls ein notariell beglaubigtes Dokument international verwendet werden soll, ist eine zusätzliche Formalität in Form einer Apostille oder Legalisation erforderlich. Auch hierbei unterstütze ich Sie gerne und initiiere das notwendige Verfahren.
Online-Formulare
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere interaktiven Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem persönlichen Besprechungstermin klären.